Patientenverfügung: Die Würde des Menschen ist unantastbar – bis zum Schluss
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Für mich gilt dieser Grundsatz bis zum Schluss“, erklärte der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Hamburg-Mitte Johannes Kahrs. „Auch in den schwierigen Situationen am Lebensende muss jeder in der Gewissheit leben können, dass er auch dann noch selbst über sein Leben bestimmt. „Deshalb habe ich bei der Entscheidung um den Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts zur Patientenverfügung am Entwurf meines Kollegen Joachim Stünker mitgearbeitet.
Mit diesem Entwurf wollen wir vor allem mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Beteiligten schaffen, ohne die Rechtslage grundlegend zu ändern.
Umfang und Inhalt unserer Gesetzesänderungen sind davon bestimmt, dass kein noch so ausgeklügeltes Gesetz die Entscheidungen darüber, ob und in welchem Umfang die Errungenschaften der modernen Medizin für die Behandlung eines Patienten genutzt werden sollen, im Einzelfall vorgeben kann. Deshalb werden nur die notwendigen Rahmenbedingungen im Umgang mit Patientenverfügungen geregelt. Die medizinischen Entscheidungen an der Grenze von Leben und Tod werden aber immer schwierig bleiben. Sie fordern von Ärzten, Pflegekräften, Vertretern und Angehörigen des Patienten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sensibilität und Mitmenschlichkeit.
Für die uns war es wichtig, den Menschen zwei große Ängste zu nehmen: Keiner soll die Sorge haben, dass er aus Kostengründen oder um niemandem zur Last zu fallen dazu gedrängt wird, auf medizinisch notwendige Behandlungen zu verzichten. Es soll aber auch keiner fürchten, dass er am Lebensende der modernen Medizintechnik gegen seinen Willen hilflos ausgeliefert ist. Deshalb sieht der Entwurf vor, die Patientenverfügungen erstmals zu regeln und sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten in allen Lebensphasen geachtet wird.
Für Rückfragen: Johannes Kahrs, MdB 0177 – 250 50 50
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