internetsperreDemnächst soll im Bundestag entschieden werden, ob Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten für Besucher aus Deutschland gesperrt werden soll. Der Besucher wird mit einem STOP-Schild vor dem Besuch der Internetseite gewarnt.

Grundsätzlich kann man eine Initiative gegen Kinderpornographie nur begrüssen, allerdings muss man sehr genau nachdenken in welcher Form dies geschehen soll. Der aktuelle Gesetzesentwurf schöpft unsere Möglichkeiten nicht aus und birgt stattdessen die Gefahr einer weitreichenden Zensur der Informationsfreiheit. So bald eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Internetprovider Kenntnis von solchen Inhalten bekommt, müssen diese unverzüglich und dauerhaft gelöscht und die Täter ermittelt werden. So kann auf Dauer der Kampf gegen die Kinderpornographie effektiv sein.

Das ein Löschen von Inhalten mit kinderpornographischen Inhalten schon jetzt problemlos möglich ist, zeigt eine Initiative des Arbeitskreis Zensur. Dieser hatte weltweit mehr als 350 Internetprovider auf problematische Inhalte aufmerksam gemacht und tatsächlich sind innerhalb von nur 12 Stunden mehr als 60 Internetseiten nach einer Prüfung der jeweiligen Provider gelöscht worden.

Löschen statt sperren sollte daher die Antwort lauten. Es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.

Auch muss gewährleistet sein, dass eventuelle Internetsperren nicht ohne erneuten Gesetzesentwurf auf andere Bereiche ausgeweitet werden kann. Solch eine Ausweitung in Bezug auf “Killerspiele” wird schon jetzt von einigen CDU-Bundestagsabgeordneten offen diskutiert.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat übrigens schon selbst auf einige wichtige Punkte hingewiesen:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:

Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Richterliche Überprüfung:

Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.

3. Datenschutz:

Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.

4. Spezialgesetzliche Regelung:

Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen. Wir haben unsere Forderungen inzwischen an die Unionsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Auch die Online-Petition beim Bundestag mit weit mehr als 100.000 Unterzeichnern macht sehr deutlich, dass hier grundlegende Nachbesserungen nötig sind.

Ich werde mich in der SPD-Bundestagsfraktion dafür aussprechen, den jetzigen Gesetzesentwurf abzulehnen. Es kann nicht sein, dass wir solche Inhalte nicht direkt löschen, sondern nur halbherzig verstecken lassen wollen.


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11 Kommentare

  1. Walter sagt:

    Hallo Johannes,
    nach diesem Artikel verstehe ich nicht, warum du diesem “Gesetz” zugestimmt hast. Wenn dich die, als SPD-Erfolg gefeierten, Änderungen überzeugt haben, sollte die obige Stellungnahme entsprechend ergänzt werden.

  2. Jan sagt:

    Die Petition gegen das Gesetz haben in kurzer Zeit 135.000 Menschen unterzeichnet. Ich bin einer der Unterzeichner. Es tut mir leid, dass der Bundestag, lt. abgeordnetenwatch.de auch mit Ihrer Stimme, jetzt beschlossen hat, die Internetsperre zu realisieren.

    Denn damit wurde auch beschlossen, dass man auf die 135.000 Stimmen der Unterzeichner am 27. September getrost verzichten kann. Meine haben Sie damit jedenfalls verloren.

    Viele Grüße aus HH-Uhlenhorst
    Jan

  3. Tobias Jähnichen sagt:

    “Ich werde mich in der SPD-Bundestagsfraktion dafür aussprechen, den jetzigen Gesetzesentwurf abzulehnen. Es kann nicht sein, dass wir solche Inhalte nicht direkt löschen, sondern nur halbherzig verstecken lassen wollen.” Warum nur in der Fraktion? Warum haben Sie für das Sperrgesetz gestimmt? Nur weil es eine Absprache in der Fraktion gab? Sollte ein Gesetz, dass so drastisch in die Gewaltenteilung eingreift, dass auch nach den kleinen Nachbesserungen noch immer eine Sperrinfrastruktur einrichtet, dass keinem einzigem Kind hift, sollte ein solches Gesetz nich eine Gewissensfrage sein? Sollte sich ein Abgeordneter bei einem solchem Gesetz nicht seinem Gewissen verpflichtet sein?
    Eins steht schon jetzt fest: Kinderpornographie wird dadurch effektiv nicht bekämpft und die Befürchtung der Kritiker bewahrheitet sich, dass die Sperren bald schon augeweitet werden könnten. So fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl bereits kurz nach dem das Gesetz beschlossen ist, dass die Sperren auf “Killerspiele” ausgeweitet werden soll. (http://www.presseportal.de/pm/66749/1425454/koelner_stadt_anzeiger)

    Wie tief ist die SPD gesunken, die doch eigentlich immer für Bürgerrechte und Freiheit stand?

  4. Tobias sagt:

    Lieber Herr Kahrs,

    nachdem heute für die Einführung grundgesetzwidriger Zensurmaßnahmen gestimmt haben, kann ich sie bei den Bundestagswahlen doch nicht wählen. Ich werde auch in meinem Bekanntenkreis dafür werben, diesmal darauf zu verzichten rot-grün zu wählen.

  5. Der Zensor sagt:

    Er hat dem Gesetz zugestimmt und hat sich damit von der FDGO verabschiedet.
    Tja und Tschüß!

  6. Tobias sagt:

    Lieber Herr Kahrs,

    ich – 30 Jahre alt – wohne neu im Bundeswahlkreis Hamburg-Mitte. Ich habe mein ganzes Leben bisher rot-grün gewählt. Dieses Jahr habe ich erstmals erwogen grün-grün zu wählen, weil ich viele Ihrer Äußerungen und Anliegen in der SPD nicht teile.

    Mit Ihrer Positionierung oben haben Sie mir aber einen Grund gegeben, bei der Bundestagswahl 2009 meine Erststimme doch der SPD zu geben.

  7. Daniel sagt:

    Bravo!

TrackBacks / PingBacks

  1. [...] am Anfang: Schon vor der Bundestagswahl forderte ich, dass Kinderpornographie direkt gelöscht werden muss und nicht hinter einem Stopp-Schild versteckt werden [...]

  2. [...] Johannes Kahrs, SPD: Kinderpornographie effektiver bekämpfen! [...]

  3. [...] nun auf seiner Internetseite, genau wie Björn Böhning in seinem Antrag, dafür ausgesprochen, die Gesetzesvorlage der Bundesregierung im Bundestag zu Internetsperren abzulehnen. Wer nun Johannes Kahrs kennt, weiß, dass er keine Kämpfe kämpft, bei denen es keine Chance [...]

  4. [...] Nachtrag: Auch Johannes Kars spricht sich gegen die Netzsperre aus. [...]

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