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Lesetipp: “Was für eine Partei”
Zuschlag für Sonntagsarbeit
Es darf nicht sein, dass Steuergeschenke zugunsten von Erben, Unternehmen und Besserverdienenden durch eine massive Belastung von geringen und mittleren Einkommen bezahlt werden. Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten“ erklärt Johannes Kahrs (SPD), Bundestagsabgeordneter von Hamburg-Mitte und Sprecher des Seeheimer Kreises:
Ich unterstütze den von der SPD in den Bundestag eingebrachten Antrag ausdrücklich. Schon seit langem mache ich mich gegen die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf den Sonntag stark. Natürlich haben längst nicht alle Arbeitnehmer am Sonntag frei. Über 8,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten an zumindest einem Sonntag im Jahr, etliche auch an anderen Feiertagen. Zum größten Teil ist das auch notwendig: Ärzte und Krankenschwestern, Polizisten, Schaffner und andere müssen nun einmal zu jeder Zeit verfügbar sein.
Das heißt natürlich nicht, dass nicht auch Kellnerinnen oder Zugführer von den negativen Folgen der Sonntagsarbeit betroffen sind: auch sie können an diesem Tag ihre Familien kaum sehen und sind selbst von der „allgemeinen Freizeit“ ausgeschlossen. Deswegen ist es nur recht und billig, dass es zum einen besondere Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt und zum anderen, dass diese Zuschläge steuerfrei sind. Nicht zuletzt, weil die an Sonn- und Feiertagen Arbeitenden meist geringe bis mittlere Einkommen beziehen.
Alles andere hieße: die schwarzgelben Steuergeschenke für Erben, Unternehmen und Besserverdiener müssten von Schichtarbeitern, Krankenschwestern und Polizisten bezahlt werden. Deswegen muss die Bundesregierung, wie im Antrag verlangt, eine deutliche und verbindliche Erklärung abgeben, dass die Steuerfreiheit der Zuschläge nicht angetastet wird.
Für Nachfragen: Johannes Kahrs, MdB (SPD): 0177 250 50 50
Drucksache 17/244: Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
I.Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Wissenschaft und Öffentlichkeit wird gegenwärtig eine Debatte über steuerliche Subventionen geführt. Dabei wird unter anderem die Streichung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verlangt. Diese Forderung missachtet die zunehmende Ausweitung dieser atypischen Arbeitszeiten. Außerdem richtet sie sich gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen Schicht- und Wochenendarbeit leisten müssen. Diese beteiligen sich mit hoher Leistungsbereitschaft an der Erarbeitung unseres Wohlstands. Die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit muss deshalb erhalten bleiben.
Die regelmäßige Evaluierung sämtlicher Subventionstatbestände ist zur Gewährleistung der Effizienz des Steuersystems unerlässlich. Eine moderne Steuerpolitik muss aber verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Die Beurteilung der einzelnen Regelungen darf deshalb nicht nur anhand fiskalischer Aspekte erfolgen, sondern muss auch Lenkungsziele und das Erfordernis einer gerechten Lastenteilung berücksichtigen.
Die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit berücksichtigt die seit Jahren feststellbare Ausweitung dieser atypischen Arbeitszeiten. Diese unter arbeits- und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten höchst problematische Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren nicht umkehren lassen. Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit verlängern die Produktions- bzw. Dienstleistungszeiten und dämpfen besonders im industriellen Bereich die aufgrund steigender Kapitalintensität erhöhten Kosten. Auch die Tertiarisierung der Wirtschaft verstärkt diesen Trend. Immer mehr Dienstleistungen, beispielsweise in den Bereichen Pflege, Sicherheit, Hotel- und Gaststättenbereich und Verkehr werden rund um die Uhr angeboten. Nach den letzten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2008 (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus) sind 19,25 Millionen Menschen von diesen atypischen Formen der Arbeitszeit betroffen. Das sind 59,1 Prozent aller abhängig Erwerbstätigen. 8,52 Millionen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten an Sonntagen. Gut 5,13 Millionen arbeiten nachts.
Eine Streichung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit hätte für weite Teile der Beschäftigten empfindliche Einkommenseinbußen von über 2 Mrd. Euro zur Folge. Diese Einbußen werden kaum durch von den Tarifparteien vereinbarte Lohnzuschläge ausgeglichen werden können.
Es ist aber vor allem die von der neuen Koalitionsregierung aus CDU, CSU und FDP verfolgte Steuerpolitik, die der Forderung nach Streichung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit besondere Brisanz verleiht. Bereits in der Vergangenheit haben sich sowohl CDU und CSU als auch die FDP in ihren Programmen für eine Streichung der Steuerfreiheit ausgesprochen. Dagegen hat sich die SPD bisher erfolgreich für ihren Erhalt eingesetzt und dies 2005 zur Vorbedingung für die Aufnahme von Koalitionsverhandlung zur Bildung der großen Koalition gemacht.
Durch die nunmehr von der neuen Koalition auf den Weg gebrachten oder angekündigten Steuersenkungen zugunsten von Spitzenverdienern, Unternehmen und vermögenden Erben wird der ohnehin vorhandene enorme Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte noch weiter gesteigert. Dies erhöht den Druck zu Einsparungen. Bei einer Streichung oder Einschränkung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit würden aber Schichtarbeiter, Krankenschwestern und Polizisten die Steuergeschenke zugunsten der Reichen bezahlen.
II.Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf:
- auf ungedeckte Steuersenkungen zu verzichten, um den Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte nicht weiter zu erhöhen;
- zu erklären, dass sie die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht antasten wird.
- bei Einsparungen die ökologischen und sozialen Erfordernisse zu beachten.
Berlin, den 15. Dezember 2009
Frank-Walter Steinmeier und Fraktion





