Sieg für die Arbeitnehmer: Verfassungsgericht kippt Adventsöffnungszeiten in Berlin
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die Berliner Regelung zur Sonntagsöffnung an allen vier Adventssonntagen verstoße gegen das Grundgesetz, erklärt Johannes Kahrs (SPD), Bundestagsabgeordneter für Hamburg-Mitte:
Das heutige Urteil ist ein Sieg für die Arbeitnehmer und ein Schlag gegen die zunehmende Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Ich selbst spreche mich seit langem gegen eine generelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten, insbesondere am Sonntag aus und begrüße das Urteil daher sehr.
Der Sonntag wird vom Grundgesetz nicht nur aus religiösen Gründen geschützt, er dient auch der Erholung und der Pflege des sozialen Lebens.
Ökonomisch gesehen ist eine generelle Sonntagsöffnung sinnlos: schon die bestehenden Möglichkeiten, das Geschäft bis in den späten Abend zu öffnen, werden von zahlreichen Läden gar nicht genutzt. Überdies kommt es bei einer Öffnung am Sonntag nicht zu einer Erhöhung, sondern nur zu einer Verteilung der Umsätze. Ich kenne in meinem Wahlkreis sehr wenige, die nicht wissen, wie sie Ihr Gehalt bis Monatsende ausgeben müssen, aber viele, die am Ende des Gehaltes noch viel Monat übrighaben.
Die Verkäuferin, die am Sonntag im Kaufhaus stehen muss, hat von Sonntagsarbeit erst recht nichts: ihre Kinder sind alleine zu Hause (denn Kindergärten haben am Sonntag für gewöhnlich zu), sie kann sich weder Familie noch Freunden, noch Sport, noch Ehrenamt widmen. Wann soll all dies sonst stattfinden, etwa am Dienstag? Es gibt in Hamburg 72.000 Verkäufer, die meisten davon Frauen, viele davon alleinerziehend.
Auch inhabergeführte Geschäfte und kleine Läden, die nicht an sieben Tagen in der Woche öffnen können, würden weiter gegenüber Ketten, Einkaufszentren und großen Warenhäusern, die schon jetzt die Einkaufsstraßen austauschbar und gesichtslos gemacht haben, ins Hintertreffen geraten.
Der verkaufsoffene Sonntag gefällt nur denjenigen, die selbst am Sonntag nicht arbeiten müssen. Die Lebensqualität von vielen wird der Bequemlichkeit von wenigen geopfert. Das BVerfG hat dem heute einen Riegel vorgeschoben, mit Signalwirkung auch für andere Bundesländer. Gut so!
Bild: Flickr Flonopel





